Allgemeine Geschäftsbedingungen
Redlof Medien GmbH & Co. KG
Präambel
Die Redlof Medien GmbH & Co.KG, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Redlof und Markus Redlof (nachfolgend „Redlof Medien“ genannt), Rettistraße 56, 91522 Ansbach bietet das Produkt „Spotlight“ in den Stadtbussen von Ansbach, Erlangen, Fürth, Ulm/Neu-Ulm und auf den Monitoren im Brücken Center Ansbach, sowie in den Stadtbussen, U-Bahnen und Straßenbahnen von Nürnberg an. Weiterhin erstellt Redlof Medien im Kundenauftrag Bewegtbildspots und Videofilme.
§ 1 Geltungsbereich
- Redlof Medien erbringt ihre Leistungen gegenüber ihrem jeweiligen Vertragspartner, im Folgenden „Kunde“ genannt, auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
- Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass Redlof Medien diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a) individuelle Vereinbarungen
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
d) die gesetzlichen Regelungen
§ 2 Änderungen der AGB
Redlof Medien behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Redlof Medien wird dem Kunden die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist Redlof Medien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
- Der jeweilige Vertrag kommt durch Unterzeichnung des von Redlof Medien unterbreiteten Angebots/Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. Redlof Medien hält sich 30 Tage an sein Angebot gebunden.
- Der Umfang der von Redlof Medien zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag/Auftragsbestätigung sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.
- Redlof Medien darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Redlof Medien wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Redlof Medien nicht nachkommt.
- Kommt Redlof Medien mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Redlof Medien eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
- Der Leistungsort ist grundsätzlich am Sitz von Redlof Medien, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
- Redlof Medien behält sich das Recht vor, ohne Begründung, Aufträge des Kunden im Vorfeld abzulehnen.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von Redlof Medien erbrachten Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
- Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm der Redlof Medien überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von Redlof Medien zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
- Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber Redlof Medien geltend machen, wird Redlof Medien den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, Redlof Medien insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, die Redlof Medien bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit der Redlof Medien kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Abrechnung erfolgt immer zum 1. eines Monats und ist innerhalb von 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
- Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Redlof Medien schriftlich zu erheben. Rechnungen von Redlof Medien gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
- Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Ab Verzug hat der Kunde die Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu tragen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich die Redlof Medien ausdrücklich vor.
- Redlof Medien ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.
§ 6 Abnahme
- Bei den von Redlof Medien zu erbringenden Dienstleistungen wird Redlof Medien dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen und sie diesem zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung stellen, und zwar durch Zusendung/Übergabe der Dateien per E Mail oder durch einen Zugang zu einem FTP-Server.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und binnen 7 Werktagen einen schriftlichen Mängelbericht mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an Redlof Medien zu übermitteln.
- Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gilt die Dienstleistung als abgenommen.
§ 7 Wartungszeiten/Ausfall
- Redlof Medien behält sich das Recht vor, jederzeit Wartungsarbeiten am Server oder den Busrechner bzw. Monitoren sowie den Monitoren im Brücken-Center Ansbach vorzunehmen. In dieser Zeit kann es vorkommen, dass keine Programmschleife abgespielt werden kann.
- Sollten zusätzliche Wartungs- oder Servicezeiten notwendig sein, die eine Nichtabspielung der Programmschleife zur Folge haben, wird Redlof Medien die Kunden hierauf gesondert hinweisen.
- Redlof Medien gewährleistet eine Systemstabilität von 90 % im Jahresmittel.
§ 8 Haftung
- Ob ein Mangel vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach liegt ein Mangel insbesondere vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Abspielung des Werbespots unmöglich oder nur eingeschränkt möglich ist.
- Redlof Medien ist verpflichtet, Mängel an der Software unverzüglich zu beheben. Bei der Mängelbeseitigung wird sich Redlof Medien bemühen, dass keine Unterbrechung der Nutzung auftritt.
- Redlof Medien ist nicht für die Hardware zuständig. Sollte die Hardware ausfallen, so ist Redlof Medien umgehend verpflichtet, diese so schnell es geht, an den Verkehrsbetrieb zu melden, damit dieser sich um die Fehlerbehebung kümmern kann.
§ 9 Datenschutz, Schweigepflicht
- Redlof Medien ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
- Redlof Medien übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
- Redlof Medien ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 10 Höhere Gewalt
Redlof Medien ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 11 Nürnberg
- Der voraussichtliche Startpunkt für das Spotlight-Programm in den Stadtbussen von Nürnberg ist der 01.04.2016. Die Straßenbahnen und U-Bahnen werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016 hinzukommen.
- Zum 01.04.2016 beträgt der Ausstattungsgrad der U-Bahnen 100 %, der der Straßenbahnen und Busse jeweils 50 %.
- Die Busse und Straßenbahnen sollen im Laufe des Kalenderjahres 2016 weiterhin mit Monitoren ausgestattet werden, so dass voraussichtlich bis zum Jahresende 2016 ein Ausstattungsgrad von 100 % erreicht ist.
- Aufgrund technischer Herausforderungen und/oder behördlicher Abnahmen zur Sicherstellung des Regelbetriebs, behält sich Redlof Medien das Recht vor, den Startpunkt der Inbetriebnahme von Spotlight in Nürnberg, auf unbestimmte Zeit nach hinten zu verschieben, bis alle Voraussetzungen und behördliche Freigaben für einen Regelbetrieb vorhanden sind.
- Sollten die technischen Voraussetzungen bzw. die behördliche Freigabe für das Spotlight-Programm nicht erlangt werden, behält sich Redlof Medien das Recht vor, von allen im Vorfeld geschlossenen Verträgen zurückzutreten.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder die Redlof Medien diese schriftlich anerkannt hat.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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